Eine Beherbergung zu touristischen Zwecken ist zum 21. Mai 2021 im Landkreis Oberallgäu wieder möglich. Sollten die Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 steigen kann es zu Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen kommen. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Die aktuellen Inzidenzwerte finden Sie auf den Seiten des Landratsamts Oberallgäu
https://www.oberallgaeu.org/news/detail/corona-newsticker-oberallgaeu